LV Sachsen - Startseite Startseite http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de Wed, 16 May 2012 23:15:23 GMT FeedCreator 1.8.0-dev (info@mypapit.net) Minijobs im Privathaushalt http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Minijobs-im-Privathaushalt/44325c52866i1p/index.html Geld zurück bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz Die Zahl der Minijobber in Privathaushalten nimmt weiter zu. So ist im Jahr 2011 ein Zuwachs von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Ein Grund für die Zunahme liegt sicherlich in der steuerlichen Förderung der Minijobber im Privathaushalt, aber auch in der einfachen Abwicklung des Minijobs mittels Haushaltcheckverfahren über die Minijob-Zentrale. Vielen Privathaushalten als Arbeitgeber ist aber nicht bewusst, dass den Minijobbern der Lohn auch zusteht, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nicht zum Dienst erscheinen. In diesem Fall werden die Minijobber genauso gestellt, wie andere Arbeitnehmer in gewerblichen Unternehmen auch. Genauso unbekannt wie die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist jedoch auch die Möglichkeit, sich das Geld von der Minijobzentrale erstatten zu lassen. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass es im Krankheitsfall von der Minijob-Zentrale 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurückgibt. Dazu muss der sogenannte U1 Antrag bei der Minijob-Zentrale gestellt werden. Hat eine Minijobberin aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten, werden sogar 100 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung zurückerstattet. Diese Erstattung wird mit dem sogenannten U2 Antrag beantragt. Die Erstattungsanträge können im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden. Thu, 26 Apr 2012 10:46:47 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Minijobs-im-Privathaushalt/44325c52866i1p/index.html Steuervergünstigungen durch Kinder; Anspruch auf Kindergeld ausweiten http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Steuerverguenstigungen-durch-Kinder-Anspruch-auf-Kindergeld-ausweiten/42867c51446i1p/index.html Zum Jahreswechsel haben sich die Voraussetzungen für das Kindergeld beziehungsweise den -freibetrag geändert. Bisher wurden volljährige Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr, die sich zum Beispiel in einer Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder einen Freiwilligendienst leisten, nur steuerlich berücksichtigt, wenn ihre Einkünfte- und Bezüge den Betrag von 8.004 Euro im Jahr nicht überschritten. Künftig fällt diese Regelung weg, was für Eltern den Kindergeldantrag und die Einkommenssteuererklärung vereinfacht. Auf wen die Neuregelung zutrifft und was es zu beachten gilt: Kinder spielen im Steuerrecht eine wichtige Rolle. Eltern können für ihre Kinder besondere steuerliche Abzugsbeträge bzw. Kindergeld in Anspruch nehmen. Steuerzahler mit Kindern müssen darauf achten, dass alle steuerlich anzuerkennenden Kinder bei ihnen berücksichtigt werden. Zu den Kindern im Sinne des Einkommensteuerrechts zählen: leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Die Altersgrenze für die steuerliche Anerkennung von Kindern liegt im Grundsatz beim 18. Lebensjahr. Ältere Kinder werden aber in bestimmten Fällen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, zum Beispiel Kinder, die noch zur Schule gehen oder die für einen Beruf ausgebildet werden. Die Altersgrenze von 25 verschiebt sich um Zeiten, die das Kind Wehr- oder Zivildienst geleistet hat. Kinder zwischen 18 und 25 Jahren werden steuerlich bei den Eltern berücksichtigt, wenn die Kinder, für einen Beruf ausgebildet werden,eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung von Wehr- und Ersatzdienst liegt oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Kinder zwischen 18 und 21 Jahren werden den Eltern zugerechnet, wenn die Kinder keine Beschäftigung haben und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind. Ohne Altersgrenze werden Kinder berücksichtigt, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außer Stande sind, sich selber zu unterhalten. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. (Für Geburtsjahrgänge 1982 und früher sind auch Kinder zu berücksichtigen, bei denen die Behinderung vor dem 26. bzw. 27. Lebensjahr eingetreten ist.) Obwohl bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer für Arbeitnehmer keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, - stattdessen wird Kindergeld gewährt - ist die Zahl der Kinderfreibeträge weiterhin wichtig. Denn bei der Berechnung der so genannten Zuschlagssteuern, das sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, wird der Kinderfreibetrag (4.368 Euro) zusammen mit dem besonderen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.640 Euro) berücksichtigt. Ab 2013 sollen die für den Lohnsteuerabzug relevanten Merkmale (z. B. Kinderzähler) elektronisch vom Finanzamt an die Arbeitgeber übermittelt werden. Weitere Voraussetzungen für über 18-jährige Kinder: Für volljährige Kinder wurde bis einschließlich 2011 Kindergeld nur gezahlt, bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betragen haben. Ab 2012 kommt es auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr an. Dies gilt uneingeschränkt nur bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Ein Kind kann nunmehr steuerlich auch dann berücksichtigt werden, wenn das Kind z. B. in einem Ausbildungsverhältnis höhere Einkünfte als 8.004 Euro hat. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann ein Kind im Grundsatz steuerlich weiter berücksichtigt werden, sofern es weiterhin in Berufsausbildung ist (z. B. Zweitstudium). Dies gilt allerdings nur, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job) sind unschädlich. Um als erstmalige Berufsausbildung zu gelten, muss der Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsgangs erlernt werden und der Ausbildungsgang durch eine Prüfung abgeschlossen werden. Der Besuch einer allgemein bildenden Schule gilt nicht bereits als erstmalige Berufsausbildung. Begünstigt sind auch Erst-Ausbildungsgänge (z. B. Abendschulen, Fernstudium), die neben einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit durchgeführt werden, sofern zuvor noch keine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Wichtig: An der zeitlichen Obergrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern ändert sich durch die Neuregelung nichts. So können Kinder in der Regel nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs (zzgl. Wehr- oder Zivildienstzeit) berücksichtigt werden, selbst wenn sie noch in einer Erst-Berufsausbildung oder in einem Erststudium sind. Vergünstigungen durch Kinder Für steuerlich zu berücksichtigende Kinder gibt es im Einkommensteuergesetz eine ganze Reihe von besonderen Abzugsmöglichkeiten. Hierzu gehören z. B. Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Pauschbeträge für behinderte Kinder und auch das Kindergeld. Kindergeld/Freibeträge für Kinder Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ist das Existenzminimum eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung bei den Eltern steuerfrei zu stellen. Dies geschieht durch die Gewährung von Freibeträgen (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) oder durch das Kindergeld. Die monatlichen Kindergeldsätze betragen: für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Kinderbetreuungskosten Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird ab 2012 vereinheitlicht. Bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten, wenn sie durch die Berufstätigkeit bedingt waren, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt. Waren sie privat veranlasst, konnten sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auf diese Unterscheidung wird nunmehr verzichtet. Nach der Neuregelung sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben und nicht mehr wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Auf die persönlichen Voraussetzungen (z. B. Erwerbstätigkeit) bei den Eltern kommt es nicht mehr an. Ferner gelten für den Abzug von Kinderbetreuungskosten folgende Voraussetzungen: Für die Kinder muss ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (Kindergeld) bestehen. Die Kinder müssen zum Haushalt des Steuerzahlers gehören. Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Aufwendungen müssen für Dienstleistungen erbracht werden, die der Kinderbetreuung dienen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen. Aufwendungen für Unterricht (z.B. Schulgeld, Nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z.B. Musikunterricht, Computerkurse) sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z.B. Mitglied in Sportvereinen oder Tennis- oder Reitunterricht) sind allerdings nicht begünstigt. Der Abzug der Kinderbetreuungskosten ist begrenzt. Kinderbetreuungskosten sind jährlich mit zwei Drittel der Aufwendungen, aber höchstens 4.000 Euro pro Kind absetzbar. An die Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Kinderbetreuung stellen die Finanzämter formelle Anforderungen. So wird verlangt, dass der Steuerzahler für Aufwendungen eine Rechnung erhalten und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers geleistet hat. Ausbildungsfreibetrag Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, wird ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro gewährt. Schulgeld Besucht ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind eine Schule in privater Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule innerhalb des EU-/EWR-Raums, sind 30 Prozent des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro als Schulgeld bei den Sonderausgaben abziehbar. Nicht als Schulgeld abzugsfähig ist allerdings der Teil, der auf Beherbergung, Betreuung und Verpflegung entfällt. Wed, 07 Mar 2012 12:19:40 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Steuerverguenstigungen-durch-Kinder-Anspruch-auf-Kindergeld-ausweiten/42867c51446i1p/index.html Neues Klageverfahren zu Erststudienkosten http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Neues-Klageverfahren-zu-Erststudienkosten/42866c51445i1p/index.html Der Bund der Steuerzahler hatte im vergangenen Jahr eine Musterklage einer BWL-Studentin unterstützt. Der Bundesfinanzhof hat der Klägerin Recht gegeben und die Aufwendungen für das Studium dem Grunde nach als Werbungskosten anerkannt. Das Verfahren wurde dann an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen, um die Werbungskosten im Einzelnen zu klären. Noch im Dezember 2011 hat der Gesetzgeber jedoch entschieden, diese Rechtsprechung nicht anzuerkennen und hat das Gesetz geändert. Die Neuregelung soll rückwirkend für alle Fälle bis zum Jahr 2004 gelten. Gegen die gesetzliche Änderung richten sich bereits wieder Klagen. Betroffene Steuerzahler können sich daher auf diese Verfahren berufen. Zur Begründung sollte auf das Verfahren vor dem BFH mit dem Aktenzeichen VI R 8/12 verwiesen werden. Einen Artikel zum neuen Klageverfahren werden wir in der nächsten Ausgabe unseres Wirtschaftsmagazin DER STEUERZAHLER (März 2012) veröffentlichen. Wed, 07 Mar 2012 12:16:34 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Neues-Klageverfahren-zu-Erststudienkosten/42866c51445i1p/index.html BFH: Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/BFH-Keine-Anwendung-der-1-Regelung-bei-Fahrten-zwischen-Wohnung-und-regelmaessiger-Arbeitsstaette/41305c49770i1p/index.html BFH, Pressemitteilung, Nr. 105/11 vom 28.12.2011 zum Urteil VI R 56/10 vom 06.10.2011 Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Der Vorteil ist entweder anhand des Fahrtenbuchs oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, nach der 1 %-Regelung zu bewerten. Im Streitfall standen dem Kläger, der in einem Autohaus als Verkäufer beschäftigt ist, Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese Wagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Ein Fahrtenbuch führte der Kläger nicht. Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass die 1 %-Regelung anzuwenden sei. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Auf die Revision des Klägers hat der BFH nun die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen. Die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, so der BFH, keine private Nutzung, denn der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet. Das FG muss nun noch prüfen, ob die Fahrzeuge dem Kläger darüber hinaus auch zu privaten Zwecken überlassen waren. Thu, 12 Jan 2012 10:24:06 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/BFH-Keine-Anwendung-der-1-Regelung-bei-Fahrten-zwischen-Wohnung-und-regelmaessiger-Arbeitsstaette/41305c49770i1p/index.html Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten Stichjahre 2001 und 2005 http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Jetzt-Ablage-entruempeln-und-dabei-Aufbewahrungsfristen-beachten-Stichjahre-2001-und-2005/41304c49769i1p/index.html Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberufler und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor: Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2001 und früherer Jahre zum 1.1.2012 vernichtet werden. Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2005 und früherer Jahre vernichtet werden. Die jeweiligen Unterlagen können aber nur vernichtet werden, wenn in den Stichjahren (2001 bzw. 2005) die Aufzeichnungen vorgenommen oder die Unterlagen (z. B. Bilanz) entstanden sind. Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre jederzeitige Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Außerdem müssen die Daten im Hinblick auf die ab dem 01.01.2002 bestehende erweiterte Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung unverzüglich jederzeit lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Der BdSt weist ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fristen sich verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Deshalb rät der BdSt, vor der Vernichtung der Unterlagen zu prüfen, ob diese noch für besondere Anträge beim Finanzamt (z. B. für Investitionszulagen) nützlich sein könnten. Weitere Festlegungen gibt es in anderen Steuergesetzen, so der BdSt. Zum Beispiel müssen Privathaushalte Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren. Zudem müssen Steuerzahler mit positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr die Unterlagen zu diesen Überschusseinkünften sechs Jahre lang aufbewahren. Thu, 12 Jan 2012 10:21:35 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Jetzt-Ablage-entruempeln-und-dabei-Aufbewahrungsfristen-beachten-Stichjahre-2001-und-2005/41304c49769i1p/index.html Bund der Steuerzahler veröffentlicht Studie zur Beamtenversorgung http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Bund-der-Steuerzahler-veroeffentlicht-Studie-zur-Beamtenversorgung/40826c49275i1p/index.html Der Bund der Steuerzahler hat in Berlin die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die er beim Forschungszentrum Generationenverträge in Auftrag gegeben hat. In dieser Studie werden erstmals sämtliche Ausgabenkategorien der Beamtenversorgung des Bundes und aller Bundesländer berechnet und bis 2050 projiziert. Die Studie weist nach, dass die Ausgaben für Pensionen, Beihilfen und Hinterbliebenenversorgung die öffentlichen Haushalte in Zukunft immer stärker belasten werden. Sämtliche schwebenden Versorgungsverpflichtungen werden in diesem Szenario bis 2050 mit 1,36 Billionen Euro beziffert. „Diese dramatisch ansteigenden Versorgungsausgaben sind eine schwere Hypothek für zukünftige Generationen. Einschnitte in diese Versorgungssysteme sind unumgänglich, um deren Finanzierung nachhaltig zu sichern“ erklärt Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Bereits zwischen 1994 und 2009 sind die Versorgungsausgaben der Länder von 12 Mrd. Euro auf 23,9 Mrd. Euro pro Jahr angestiegen, unter Mitberücksichtigung der Versorgungsausgaben des Bundes sogar auf 26,75 Mrd. Euro. „Insbesondere im Hinblick auf die aus der Schuldenbremse resultierenden Verpflichtungen der Länder, ab 2020 ohne neue Nettokredite auskommen zu müssen, sind tiefgreifende Reformen unabdingbar. Außerdem sind ausreichende Rücklagen für die Versorgungsausgaben zu bilden. Zudem müssen die bei den Renten getroffenen Maßnahmen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden“, so Karl Heinz Däke. Fri, 23 Dec 2011 09:21:11 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Bund-der-Steuerzahler-veroeffentlicht-Studie-zur-Beamtenversorgung/40826c49275i1p/index.html Senioren und Steuern: Seit Anfang November wird es ernst! http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Senioren-und-Steuern-Seit-Anfang-November-wird-es-ernst/40008c48366i1p/index.html Dann endet die Schonfrist für steuerpflichtige Senioren, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Hierdurch stehen den Finanzämtern Informationen über sämtliche seit 2005 ausbezahlte Renten zur Verfügung, und zwar nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von Betriebsrenten, privaten Versicherungen oder Versicherungswerken. Bisher haben die Finanzämter vor allem überprüft, ob Rentner in ihren Einkommensteuererklärungen alle Renten richtig und vollständig angegeben haben. Ab Ende Oktober will die Finanzverwaltung ihren Fokus nun auf Senioren richten, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, obwohl sie aufgrund der Höhe ihrer Altersbezüge hierzu verpflichtet gewesen wären. Der Bund der Steuerzahler rät dringend jedem Rentenempfänger sich mit der eigenen steuerlichen Situation zu befassen, um sich vor teuren Überraschungen zu schützen. Wertvolle Hilfe leistet dabei der kostenlose Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Senioren und Steuern“. Anfordern! Thu, 17 Nov 2011 12:36:14 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Senioren-und-Steuern-Seit-Anfang-November-wird-es-ernst/40008c48366i1p/index.html Swaps-Schäden in sächsischen Kommunen http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Swaps-Schaeden-in-saechsischen-Kommunen/38964c47063i1p/index.html Innenministerium empfiehlt Prüfung von Schadensersatzansprüchen Dresden: Als erstes Bundesland hat Sachsen seinen Kommunen empfohlen, Schadensersatzklagen wegen Swap-Geschäften prüfen zu lassen. So zurückhaltend sich diese Empfehlung auch anhört – im Bundesvergleich ist Sachsen damit Vorreiter und nimmt klar Stellung. Das Land unterstützt die Kommunen und damit auch die Steuerzahler, die hinter den Kommunen stehen. Hier wird das Ende der unberechtigten Vorwürfe von der „Zockerei der Kommunen“ eingeläutet. Worum geht es konkret? In der Vergangenheit sind zuletzt besonders in den Jahren 2007/2008 sogenannte spekulative Finanzderivate an Kommunen verkauft worden. Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt schon im starken Zwiespalt zwischen Haushaltskonsolidierung und hohen Zinsen standen, wurden mit dem Argument der Zinsoptimierung geradezu geködert. Das Prinzip war relativ simpel – man nutzte einen bereits bestehenden Kontakt von Seiten des Finanzinstituts als Türöffner, schickte also den Kundenberater ins Haus der Kommunen mit dem Vorschlag, man könne Zinsen sparen. Dieser meist langjährige Kontakt zur Bank war häufig von Vertrauen geprägt, das missbraucht wurde – und das ganz bewusst. Nach dem vertrauten Bankberater kamen dann „Spezialisten“ – auf kommunale Bedürfnisse getrimmte Berater, die ein Produkt aus dem Hut zauberten, das sie meist selbst nicht verstanden. Die Produkte sind so komplex, dass sie häufig nur von versierten Finanzmathematikern zu verstehen sind. Es handelt sich um eine Wette, bei der viele Hebel wirken, die sich auf unterschiedlichste Faktoren beziehen – beispielsweise auf die Entwicklung der Zinsen. Dies ist allerdings nur eine Bezugsgröße von oft sehr vielen. Erkennen und einschätzen kann die Wirkung nur der, der diese „toxischen“ Produkte entwickelt hat – der Strukturierer in der Bank. Die Kämmerer standen mit dem Rücken zur Wand. Sie wurden in spekulative Finanzderivate hinein beraten. Sie sind keine Zocker. Sie haben – vertrauend auf die Empfehlung der Bank - versucht, ihren Kommunen Entlastung zu bringen und nicht, verantwortungslos das Geld der Kommunen zu verspielen. Sie durften vertrauen, denn schließlich wurden ihnen in den meisten Fällen die Produkte von Landesbanken angeboten – zumindest in Sachsen. Es kam wie es kommen musste: Die Entwicklungen verliefen so, dass eine große Anzahl von Kommunen und kommunalen Versorgungsunternehmen jetzt vor dem Scherbenhaufen der Empfehlungen steht. Einen Forderungsausfall für die Banken gibt es nicht, denn hinter der Kommune steht der Steuerzahler. Norbert Emmerich, der ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der WestLB (also auch einer Landesbank), brachte es bereits 2007 auf den Punkt: „Das Finanzierungsgeschäft für die Kommunen ist heißumkämpft. Der Wettbewerb ist hier noch intensiver als im Mittelstandsgeschäft, weil letztlich der Steuerzahler hinter den Kommunen steht. Das Ausfallrisiko ist somit vernachlässigbar. Das Geld wird nicht mit den Krediten, sondern mit Zusatzgeschäften verdient. Dazu zählen die Absicherung von Zinsrisiken mit Derivaten und die Beratungsleistungen.“ (zitiert aus Handelsblatt Nr. 046 vom 06.03.2007, Seite 26) Wed, 12 Oct 2011 13:08:05 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Swaps-Schaeden-in-saechsischen-Kommunen/38964c47063i1p/index.html Autofahren und Steuern sparen http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Autofahren-und-Steuern-sparen/38542c46607i1p/index.html Neuer kostenloser Ratgeber für Autofahrer Horrende Benzinkosten lassen das Autofahren immer teurer werden. Damit zusätzlich nicht auch noch unnötig Steuern gezahlt werden, veröffentlicht der Bund der Steuerzahler einen für alle Autofahrer hilfreichen und zudem kostenlosen Steuersparratgeber „Auto und Steuern“. Denn nicht nur steigende Benzinpreise belasten die Autofahrer, auch Steuern und Abgaben kosten Autofahrer viel Geld. Der Ratgeber richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Selbständige. Es werden die wichtigsten Fragen rund um die Absetzbarkeit von Pkw-Kosten eines Arbeitnehmers oder eines Unternehmers bei der Einkommensteuer beschrieben. Auch über die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und Pkw-Kosten als Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen informiert die Broschüre anhand vieler Beispiele. Und falls das Finanzamt nicht alle Kosten akzeptiert, findet sich im Anhang ein Überblick über die wichtigsten Urteile der Finanzgerichte, damit Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Damit ist der Ratgeber ein wichtiger Helfer für jeden Steuerzahler, der dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will. Thu, 29 Sep 2011 12:32:11 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Autofahren-und-Steuern-sparen/38542c46607i1p/index.html Keine isolierte Diäten-Erhöhung http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Keine-isolierte-Diaeten-Erhoehung/37358c45278i1p/index.html BdSt fordert Neuordnung der Abgeordnetenbezahlung Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten? Die galante isolierte Erhöhung der monatlichen Bezüge der Bundestagsabgeordneten in den Jahren 2012 und 2013 um jeweils 292 Euro ist aus Sicht des BdSt indiskutabel. „Es darf nicht sein, dass der Bundestag Milliardenhilfen für klamme Euro-Länder beschließt und sich gleichzeitig höhere Diäten gönnt“, kritisiert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Hingegen begrüßt es der BdSt, dass eine Kommission zur Diätenreform eingesetzt werden soll. „Wir brauchen einen Systemwechsel in der Abgeordnetenbezahlung. Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten zukünftig in Eigenverantwortung für ihre Pensionen sorgen. Dann kann im Gegenzug auch die monatliche Diät steigen. Das wäre eine Reform, die kurzfristig zu mehr Transparenz und mittelfristig zu einer Entlastung der Steuerzahler führen würde“, so Däke. Der Bund der Steuerzahler hat derartige Reformen in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern bereits aktiv und konstruktiv begleitet. Gemäß einer BdSt-Umfrage aus dem Bundestagswahlkampf 2009 plädieren bereits rund 80 derzeitige Bundestagsabgeordnete für eine Neuordnung ihrer Bezahlung. Der Bundestag ist nun insgesamt aufgerufen, solch eine Neuordnung in der verbleibenden Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Bevor das nicht geschafft ist, dürfen die Diäten nicht steigen. Thu, 11 Aug 2011 09:10:06 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Keine-isolierte-Diaeten-Erhoehung/37358c45278i1p/index.html Endlose Geschichte - Pfusch bei Waldenburger Ortsumgehung http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Endlose-Geschichte-Pfusch-bei-Waldenburger-Ortsumgehung/37357c45277i1p/index.html Bund der Steuerzahler verlangt Aufklärung Waldenburg – Im Juni 2011 sollte die Ortsumgehung Waldenburg nach Neubau für den Verkehr freigegeben werden. Bereits im März 2010 wurde bei einem Befahrungstest festgestellt, dass aufgrund mangelnder Bodenfreiheit eine Nutzung für LKW und Tieflader im Knotenpunkt Kertzsch nicht möglich ist. Von Anwohnern erfuhren wir, dass auch trotz erneuter Umbauten eine Nutzung für LKW im benannten Bereich auch zukünftig nicht uneingeschränkt möglich sein soll. Eine zu enge Spitzkehre im Remser Ortsteil Kertzsch verhindert die Befahrung in alle Richtungen. So wird eine bisher geplante Linksabbiegerspur entfallen und nur eine einspurige Nutzung möglich sein. Der Bund der Steuerzahler wandte sich an das zuständige sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit den Fragen wie es zu diesen Baufehlern kommen konnte, wer hierfür die Verantwortung trage und wie hoch die Kostensteigerung ausfällt. Die Antwort des Ministeriums: „…trotz der vorhandenen Mängel wird in der Tat in Kürze eine vorläufige Inbetriebnahme erfolgen. Aktuell wird intensiv geprüft, ob ein Entwurfsmangel vorliegt und ggf. die Verantwortlichkeit dafür.“ Nach Informationen des Bundes der Steuerzahler ist nur eins bereits Gewissheit, die ursprünglichen Baukosten von 7,2 Millionen Euro werden am Ende wohl bei weit über 10 Millionen Euro liegen. Wir bleiben dran! Thu, 11 Aug 2011 09:07:46 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Endlose-Geschichte-Pfusch-bei-Waldenburger-Ortsumgehung/37357c45277i1p/index.html Paul Kirchhofs neues Steuerkonzept http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Paul-Kirchhofs-neues-Steuerkonzept/37356c45276i1p/index.html Der frühere Bundesverfassungsrichter hat ein Konzept vorgestellt, wie das Steuerrecht radikal vereinfacht werden könnte. Paul Kirchhof stellte seinen neuen Entwurf für ein Bundessteuergesetzbuch vor. Darin werden die rund 30.000 Paragrafen des gesamten deutschen Steuerrechts auf nur 146 allgemein verständliche Paragrafen zurückgeführt. Kirchhof sieht darin eine fundamentale Vereinfachung. Der Reformvorschlag kenne statt bisher 32 nur noch 4 Steuerarten - nämlich Einkommen-, Umsatz-, Erbschaft- und Verbrauchsteuer. Ziel von Kirchhof sind nicht Steuerentlastung und auch nicht Steuererhöhung. Sein Modell wirke aufkommensneutral - der Staat bekomme die gleiche Summe. Diese Gesamtlast sei aber gerechter auf alle Schultern verteilt, sodass das Konzept sozial ausgewogen sei. Gern übersenden wir Ihnen den Gesetzestext. Über Ihre Meinungen und Hinweise zum neuen Vorschlage des Professors freuen wir uns. Email: info@steuerzahler-sachsen.de Thu, 11 Aug 2011 09:05:19 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Paul-Kirchhofs-neues-Steuerkonzept/37356c45276i1p/index.html Steuertipps - 50 aktuelle Steuerthemen im Überblick http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Steuertipps-50-aktuelle-Steuerthemen-im-Ueberblick/36111c43862i1p/index.html Neuer kostenloser Ratgeber vom Bund der Steuerzahler, jetzt mit Musterbriefen Angesichts ständiger Änderungen im Steuerrecht und zahlreicher Entscheidungen der Finanzgerichte fällt es zunehmend selbst Experten immer schwerer den Überblick zu behalten. Doch ist es für jeden Steuerzahler, ob nun Unternehmer, Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Rentner oder auch Ferienjobber, wichtig, aktuell und verständlich informiert zu sein. Wertvolle Unterstützung bietet dabei der kostenlose Ratgeber. Er bietet eine Übersicht über die aktuellen Änderungen im Steuerrecht der letzten Monate. 50 Steuertipps klären unter anderem Fragen zur Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen, Krankheits- und Ausbildungskosten oder zur Besteuerung von Renten. Erstmals finden sich in dem Ratgeber auch Musterbriefe, die den tagtäglichen Umgang mit dem Finanzamt deutlich erleichtern können, zum Beispiel Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung oder auf den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung, aber auch vorformulierte Einsprüche gegen Bescheide über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Kurzum, der Ratgeber „Steuertipps“ bietet für jeden etwas, der Steuern zahlt. Und mit den Tipps lässt sich der eine oder andere Euro an Steuern sparen, der sonst beim Finanzamt gelandet wäre. Wed, 15 Jun 2011 12:57:09 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Steuertipps-50-aktuelle-Steuerthemen-im-Ueberblick/36111c43862i1p/index.html Steueränderungen 2011 http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Steueraenderungen-2011/35589c43263i1p/index.html Der Bund der Steuerzahler Sachsen weist darauf hin, dass sich die Steuerzahler auch im Jahr 2011 auf viele Änderungen im Steuerrecht einstellen müssen. Einige Änderungen bringen den Steuerzahlern Entlastungen, andere wiederum Belastungen. Deshalb sollten sich die Steuerzahler hierüber ausführlich informieren, denn schließlich will keiner dem Finanzamt unnötig Geld schenken. Hilfestellung bietet dabei der kostenlose BdSt-Ratgeber „Steueränderungen 2011“, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Änderungen ergeben sich nicht nur aus bereits beschlossenen Gesetzesänderungen. Im zweiten Halbjahr 2010 wurden darüber hinaus einige wichtige Verwaltungsanweisungen sowie die Lohnsteuerrichtlinien 2011 veröffentlicht. Zudem werden weitere Änderungen im Jahr 2011 zu beachten sein, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Auch hierüber informiert die Broschüre. Des Weiteren informiert „Steueränderungen 2011“ darüber, wann die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden und was die Abschaffung der Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet. Für Unternehmer wichtig sind die Änderungen bei der degressiven Abschreibung, den Sonderabschreibungen sowie die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und die Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung. Thu, 05 May 2011 22:00:00 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Steueraenderungen-2011/35589c43263i1p/index.html Neue Behördenstandorte, BdSt fordert Nachbesserungen http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Neue-Behoerdenstandorte-BdSt-fordert-Nachbesserungen/35424c43025i1p/index.html 3 Jahre nach der letzten Verwaltungs- und Funktionalreform, die den Bürgern im Wesentlichen durch die neuen Kreisstrukturen gegenwärtig ist, plant die sächsische Staatsregierung die Neustrukturierung der Staatsbehörden ab dem Jahr 2020. Diese Konzeption stellte die Regierung Ende Januar der Öffentlichkeit vor. Bis Ende März sollen die Ministerien detaillierte Zeit- und Kostenpläne vorlegen. Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat sich das Konzept angeschaut und zum Teil erhebliche Bedenken. Eine abschließende Bewertung kann erst nach dem Vorliegen der Detailkonzepte und deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfolgen. Grundsatzkritik: Während die kommunale Ebene sich in den letzten Jahren immer wieder durch neue Strukturen den Erfordernissen gestellt hat, erscheint der Reformwille in der Staatsverwaltung nicht recht ausgeprägt zu sein. Die nunmehr geplanten Reformen sollen zum Großteil erst ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Dies ist aus Steuerzahlersicht viel zu spät. Sicherlich bedarf es eines Leitbildes, doch die von der Staatsregierung vorgelegten Pläne reichen als Maßstab nicht aus. Vieles was vorgeschlagen wurde, orientiert sich zu stark an den bestehenden Strukturen. Von vielen Reformvorhaben ist gar nichts mehr übriggeblieben. Nach der Koalitionsvereinbarung sollten aus 3 Landesdirektionen zumindest 2 werden. Davon ist das Konzept der Staatsregierung nun abgerückt. Nunmehr feiert man einen neuen Hauptsitz in Chemnitz mit 2 Außenstellen in Leipzig und Dresden. Viele Bürger dürften sich fragen, ob so Erneuerung aussieht? Als Zielsetzung für das Jahr 2020 müsste die Abschaffung dieser Monstermittelbehörde stehen, wenn dann noch ein Standort verbleibt – dann ist man zumindest ein Stück weiter. Wed, 06 Apr 2011 07:16:05 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Neue-Behoerdenstandorte-BdSt-fordert-Nachbesserungen/35424c43025i1p/index.html Frist für Grundsteuererlass beachten http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Frist-fuer-Grundsteuererlass-beachten/35194c42681i1p/index.html Viele Vermieter plagen sich mit dem Leerstand ihrer Immobilien. Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Allerdings muss der Antrag für das Jahr 2010 bis spätestens zum 31. März 2011 bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt eingegangen sein. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 Prozent erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Unter dem normalen Rohertrag ist die nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres geschätzte übliche Jahresrohmiete zu verstehen. Der Erlass ist Kalenderjahr bezogen und muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres formlos bei der Gemeinde und in den Stadtstaaten beim Finanzamt beantragt werden. Neben dem Antrag ist der Nachweis erforderlich, dass der Immobilieneigentümer die Ertragsminderung nicht selbst zu vertreten hat. Dies kann etwa durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen wie zum Beispiel die Schaltung von Vermietungsanzeigen dargelegt werden. An den Nachweis werden hohe Anforderungen gestellt. Wed, 02 Mar 2011 13:39:59 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Frist-fuer-Grundsteuererlass-beachten/35194c42681i1p/index.html Was ändert sich 2011? http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Was-aendert-sich-2011/34757c42115i1p/index.html Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels informiert das Sächsische Staatsministerium der Finanzen über die wichtigsten steuerlichen Änderungen zum 1. Januar 2011: Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Aufgrund der Umstellung des Lohnsteuerabzugs auf ein elektronisches Verfahren wurde die Papierlohnsteuerkarte letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden nun die Übergangsvorschriften für den Zeitraum der Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 und dem Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) geschaffen (§ 52b EStG). Danach wird für einen Übergangszeitraum die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte verlängert. Die allgemeinen Vorschriften des Lohnsteuerabzugs sind grundsätzlich auch im Übergangszeitraum anzuwenden. Für sämtliche Eintragungen auf der weiter geltenden Lohnsteuerkarte 2010 geht die Zuständigkeit ab dem 1. Januar 2011 von den Gemeinden auf die Finanzverwaltung über. Für die Verwaltung der Meldedaten, wie z. B. Heirat, Geburt und Kirchenein- oder -austritt, bleibt weiterhin die Gemeinde zuständig. Häusliches Arbeitszimmer Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung konnten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung können nunmehr die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € pro Jahr rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2007 auch dann abgezogen werden, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (wie z. B. eines privaten PKW) innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung bisher steuerbar. Gewinne aus solchen Geschäften unterlagen somit der Einkommensteuer, Verluste konnten steuerlich entsprechend berücksichtigt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Gegenstände des täglichen Gebrauchs aufgrund eines nach dem 13. Dezember 2010 rechtskräftig abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurden, nicht mehr steuerbar. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger Künftig sind Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB, die Steuerpflichtige als ehrenamtliche Betreuer im Sinne der §§ 1896 ff BGB, als ehrenamtliche Vormünder im Sinne der §§ 1793 ff BGB oder als ehrenamtliche Pfleger im Sinne der §§ 1909 ff BGB erhalten, zusammen mit Einnahmen aus den bereits bisher begünstigten ehrenamtlichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Umsatzsteuer Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung wird für die Jahre ab 2011 verpflichtend für alle Unternehmer eingeführt. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde jedoch gestatten, sie weiterhin nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden Ehegatten vollständig gleichgestellt, indem sie wie Ehegatten der Steuerklasse I zugeordnet werden. Wurde die Lebenspartnerschaft aufgehoben, gilt für den ehemaligen Lebenspartner - wie für den geschiedenen Ehegatten - die Steuerklasse II. Damit erhalten Lebenspartner einen höheren Freibetrag und kommen in den Genuss günstigerer Steuersätze. Die Neuregelung gilt für Erwerbe, für die die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem 13. Dezember 2010 entsteht. Soweit Steuerbescheide für Erwerbe von Lebenspartnern noch nicht bestandskräftig sind, sind die Neuregelungen rückwirkend für Erwerbe nach dem 31. Juli 2001 anzuwenden. Anzeigepflichten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Vermögensverwahrer und –verwalter haben die von Ihnen im Zeitpunkt des Todes des Erblassers verwalteten/verwahrten Vermögensgegenstände dem Erbschaftsteuerfinanzamt mitzuteilen. Diese Mitteilung ist nunmehr nur noch erforderlich, wenn der Wert des Vermögens mehr als 5.000 EUR beträgt. Auch für Wertpapieremittenten und Versicherungsunternehmen besteht eine Anzeigepflicht nur noch, wenn der Wert der anzuzeigenden Wertpapiere bzw. der Wert der Kapitalversicherung 5.000 EUR über-steigt. Gerichte, Notare und sonstige Urkundspersonen können in Erbfällen auf eine Anzeige beim Finanzamt verzichten, wenn neben Hausrat im Wert von nicht mehr als 12.000 EUR nur noch anderes Vermögen im Wert von nicht mehr als 20.000 EUR vorhanden ist. Die Mustervordrucke für die Anzeigen wurden zudem teilweise neu gefasst. Grunderwerbsteuer Ab dem 14. Dezember 2010 erfolgt auch eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Grunderwerbsteuerrecht. Aufbewahrung von Unterlagen Die Voraussetzungen, um elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon im Ausland zu führen und aufzubewahren, werden erheblich vereinfacht. Nunmehr ist die Verlagerung nicht nur in EU- und EWR-Staaten, sondern auch in andere Staaten möglich. Außerdem wird auf die bisher geforderte Zustimmung des ausländischen Staates verzichtet. Fri, 07 Jan 2011 10:05:19 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Was-aendert-sich-2011/34757c42115i1p/index.html Landtag stimmt für höhere Diäten und Rückkehr zur staatlichen Altersvorsorge http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Landtag-stimmt-fuer-hoehere-Diaeten-und-Rueckkehr-zur-staatlichen-Altersvorsorge/34648c41733i1p/index.html Dresden. Sachsens Landtag hat gestern mit den Stimmen von CDU und FDP trotz erheblicher öffentlicher Proteste den Weg für Diätenerhöhungen frei gemacht. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen stimmen mehrheitlich einem neuen Diätenmodell zu. Dabei wird die Höhe der Politikerbezüge vorrangig an die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der Arbeitnehmereinkommen gekoppelt. Nach bisherigen Berechnungen könnten die Diäten damit im Sommer 2011 erstmals um knapp 95 Euro steigen. Die Anpassung an den neuen Index soll künftig automatisch jedes Jahr erfolgen. Gleichzeitig beschloss der Landtag gravierende Neuregelungen bei der Altersversorgung, die vor allem jüngeren Abgeordneten deutliche Vorteile bieten. Die haben nun schon nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Parlament Anspruch auf eine lebenslange staatliche Rente in Höhe von mindestens 1.390 Euro im Monat. Falls die Abgeordneten dem Landtag mindestens 15 Jahre angehören, kann zudem das Renteneintrittsalter bei vergleichsweise geringen Abschlägen auf 62 Jahre gesenkt werden. Der Bund der Steuerzahler hatte in der Anhörung im Landtag auf die fatalen Folgen aufmerksam gemacht und mit einem Aufruf die Abgeordneten gebeten diesem Gesetz nicht zu zustimmen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das neue Gesetz. Sprecher von CDU und FDP erklärten dagegen, mit diesen Reformen mehr Gerechtigkeit und Transparenz geschaffen zu haben. Wed, 15 Dec 2010 09:19:35 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Landtag-stimmt-fuer-hoehere-Diaeten-und-Rueckkehr-zur-staatlichen-Altersvorsorge/34648c41733i1p/index.html Aufruf! http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Aufruf/34400c41473i1p/index.html geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes Sagen Sie den Politikern die Meinung, stoppen Sie die Selbstbedienung der Abgeordneten, senden Sie Ihren Protest an Ihren Landtagsabgeordneten. Hier finden Sie Ihren .: Betrifft: Abgeordnetengesetz Stoppen Sie das Gesetz, da der vorliegende Gesetzentwurf faktisch die Rückkehr zu einer intransparenten und teuren staatlichen Altersversorgung vorsieht und eine jährliche, automatische und nicht mehr parlamentarisch kontrollierte Erhöhungen der Diäten der Abgeordneten beinhaltet. Ihr Wähler Max Mustermann Sprechen Sie Ihren Nachbarn und Bekannten an, es lohnt sich! Wed, 24 Nov 2010 14:53:47 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Aufruf/34400c41473i1p/index.html Trinkwassergebühren http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Trinkwassergebuehren/33398c40227i1p/index.html Bund der Steuerzahler Sachsen: Modell für Trinkwassergebühren muss auf den Prüfstand (ddp-Interview) „Sparpotential in den Strukturen der Versorger“ Dresden (ddp-lsc). Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat die Einführung zusätzlicher Trinkwassergebühren für Brunnen in einigen Gemeinden des Freistaates als unzeitgemäß kritisiert. „Eine solches Entgelt hilft nicht gegen steigende Trinkwasserpreise“, sagte Knut Schreiter, geschäftsführender Vorstand, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp. „Das gesamte Gebührenmodell der Trinkwasserversorgung muss auf den Prüfstand“, forderte er. Abwanderung und Bevölkerungsrückgang werden die Wasserversorger seiner Meinung nach zunehmend vor Probleme stellen: Immer weniger Gebührenzahler müssten ein annähernd gleichbleibendes Netz finanzieren. „Die höchsten Ausgaben entstehen dadurch, dass überhaupt erst einmal Wasser bereitgestellt wird“, erläuterte Schreiter. Verwaltung, Abschreibungen sowie technische Wartung und Qualitätsprüfungen stellten als Fixkosten etwa 80 Prozent der Ausgaben dar, die bei einem Trinkwasser-Unternehmen anfallen. Ein erhebliches Spar- und Konsolidierungspotential sieht Schreiter in der „kleinteiligen Struktur“ der Trinkwasserversorger in Sachsen: „Wie bei der Kreisreform muss man hier schauen, wer mit wem zusammengehen könnte.“ Auch Rückbauten in schrumpfenden Städten seien eine Möglichkeit zum Kosten sparen.Der Trinkwasser- zweckverband Weißeritz-gruppe (TWZ) mit Sitz in Freital erhebt ab 1.Januar von den Nutzern von Brunnen und Zisternen eine Gebühr von jährlich 16,20 Euro. Damit solle unter den Gebührenzahlern mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung der sehr hohen Fixkosten erreicht werden, heißt es. Der Trinkwasser- zweckverband Weißeritz-gruppe (TWZ) mit Sitz in Freital erhebt ab 1.Januar von den Nutzern von Brunnen und Zisternen eine Gebühr von jährlich 16,20 Euro. Damit solle unter den Gebührenzahlern mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung der sehr hohen Fixkosten erreicht werden, heißt es. Indem die Betroffenen Brunnenwasser nutzen, entzögen sie sich der solidarischen Finanzierung für die permanente Vorhaltung der Wasserversorgung. Nach Schätzung der TWZ sind etwa 10.000 Einwohner von der neuen Abgabe betroffen. Eine solche Brunnengebühr sei aus Unternehmenssicht verständlich, konserviere aber die bestehenden Gebührenstrukturen, sagte Schreiter. Höhere Preise würden die Bürger in ihrem Trend, weniger Wasser zu verbrauchen, noch bestärken. Der seit Jahren rückläufige Trinkwasserverbrauch aber könne zu einem höheren Wartungsaufwand führen - weil etwa Leitungen nicht mehr ausreichend gespült werden und sich so Ablagerungen bilden. „Eine Überlegung wert wäre eine Trinkwasser-Flatrate, ähnlich wie beim Internet“, regte Schreiter an. Jeder Haushalt entrichte bis zu einem gewissen Verbrauchswert die gleiche Gebühr. Wer darüber hinaus mehr verbrauche, zahle zusätzlich. „Nebenkosten wie etwa Trinkwassergebühren sind ein Standortfaktor“, weist Knut Schreiter hin. Viele Kommunen würden darauf noch zu wenig achten. Wed, 01 Sep 2010 09:17:10 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Trinkwassergebuehren/33398c40227i1p/index.html Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Urteil-zum-haeuslichen-Arbeitszimmer/32966c39637i1p/index.html Weiterer Sieg für die Steuerzahler Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. „Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil. Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Auch hier wurde die Neuregelung des Gesetzgebers rückwirkend vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und klargestellt, dass fiskalische Gründe keine Rechtfertigung für die Beschränkung von Werbungskosten sind. „Das Urteil ist ein weiteres deutliches Signal an den Gesetzgeber, nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern. Der BdSt hat diese Regelung von Anfang an für verfassungswidrig gehalten und bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen. Jetzt muss die Politik für ihre Sturheit bezahlen. Sie sollte aber endlich Lehren daraus ziehen und nicht immer wieder offensichtlich verfassungswidrige Regelungen im Steuerrecht beschließen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden“, so Däke. Thu, 29 Jul 2010 13:02:05 GMT http://sachsen.relaunch.steuerzahler.de/Urteil-zum-haeuslichen-Arbeitszimmer/32966c39637i1p/index.html